Ein Interview mit Rechtsanwalt Werner Hogrefe
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Viele Versicherte, die ihre Lebensversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen, akzeptieren den von der Versicherung angebotenen Rückkaufswert – oft aus Unwissenheit oder Resignation.
Doch aktuelle Entwicklungen zeigen: Wer sich jetzt wehrt, hat deutlich bessere Chancen auf eine gerechtere Auszahlung. Ein juristisches Umdenken, eine neue Berechnungsmethode und moderne Technik machen es möglich.
Warum der Rückkaufswert selten fair ist
Versicherungsverträge wurden in der Vergangenheit häufig zu Bedingungen abgeschlossen, die für Kundinnen und Kunden erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Die intransparente Berechnung der Rückkaufswerte führt in vielen Fällen dazu, dass Versicherte weit weniger erhalten, als sie eigentlich sollten. Der wirtschaftliche Schaden entsteht meist über viele Jahre hinweg – und bleibt lange unerkannt.
Wissenschaftliche Grundlage: Die Ertragswertmethode
Ein entscheidender Fortschritt für Betroffene ist die von Prof. Dr. Philipp Schade entwickelte Ertragswertmethode. Sie analysiert, welchen finanziellen Nutzen die Versicherung über die Jahre aus dem angesparten Kapital gezogen hat – und wie hoch der Anteil ist, der dem Versicherten zustehen müsste. Die Methode orientiert sich eng an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und hat sich in mehreren Fällen bereits bewährt.
Die Resultate sprechen für sich: In einigen Verfahren lagen die zusätzlichen Auszahlungen zwischen 50 und 200 Prozent über dem ursprünglich angebotenen Rückkaufswert.
Drei Gründe, warum sich jetzt Bewegung zeigt
Die rechtliche und praktische Lage hat sich in den letzten Monaten spürbar verbessert:
- Anerkennung vor Gericht: Immer mehr Richterinnen und Richter stützen ihre Entscheidungen auf die Ertragswertmethode. Was früher aufwendig begründet werden musste, ist heute etablierte Praxis.
- Gutachten in verständlicher Sprache: Die methodische Aufbereitung ist so gestaltet, dass auch ohne spezielles Fachwissen nachvollziehbar bleibt, wie sich die Forderung zusammensetzt.
- Technologischer Fortschritt: Dank KI-gestützter Prozesse können heute deutlich mehr Gutachten in kürzerer Zeit erstellt werden – ein echter Vorteil für die vielen Betroffenen, die Unterstützung suchen.
Die Verteidigungsstrategie der Versicherer verliert an Kraft
Ein häufiger Einwand der Versicherungsgesellschaften war bislang, dass Kundinnen und Kunden „Treu und Glauben“ verletzt hätten, wenn sie rückwirkend Ansprüche geltend machen. Doch genau hier setzt ein juristischer Wandel ein: Denn vielfach wird der Schaden für die Versicherten überhaupt erst durch ein versicherungsmathematisches Gutachten sichtbar – und erst mit diesem Wissen beginnt der Anspruch auf Nachzahlung zu bestehen.
Die Optima-Beratungsdienst GmbH begleitet Kundinnen und Kunden auf dem Weg zu einer fairen Rückforderung ihrer Lebensversicherung. Unsere Partner arbeiten mit anerkannten Methoden und erfahrenen Rechtsanwälten, um individuell und zielgerichtet Lösungen zu entwickeln.
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