Das Wichtigste auf einen Blick.
- Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) kann Versicherungsunternehmen durch verschiedene Maßnahmen vor der Insolvenz schützen.
- Der § 314 VAG sieht vor, dass die BaFin anordnen kann, dass Zahlungen an Kunden reduziert oder ausgesetzt werden.
- Kund:innen von Lebensversicherungen sollten genau abwägen, ob sie bereit sind, das Risiko eines Zahlungsstopps zu akzeptieren.
Wann kann der § 314 zum Auszahlungsstopp führen?
Die BaFin trägt in Deutschland die Verantwortung für die Stabilität von Versicherungsunternehmen. Sie prüft daher laufend, ob die Anbieter ihren Verpflichtungen nachkommen können. Dies ist absehbar nicht mehr der Fall, wenn die Insolvenz eines Unternehmens droht.
Um diese abzuwenden, hat die BaFin daher mehrere gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeiten, um einzugreifen. Eine besonders weitreichende Maßnahme ist die Aktivierung des § 314 VAG.
„Stellt die BaFin fest, dass ein Versicherungsunternehmen in seinem Fortbestand gefährdet ist, kann sie anordnen, dass Kund:innen zeitweise lediglich reduzierte Auszahlungen erhalten oder ganz auf Zahlungen durch die Versicherung verzichten müssen.“
Das große Problem dabei: Es gibt bislang keine Erfahrungen dazu, wie lange dieser Zustand aufrechterhalten werden darf. Im schlimmsten Fall müssten sich Versicherte also darauf einstellen, dass sie das ihnen zustehende Geld gar nicht mehr erhalten.
Warum darf die BaFin Auszahlungen verbieten?
Für Versicherte ist das natürlich eine ausgesprochen schlechte Nachricht und wenn man selbst betroffen ist, fragt man sich direkt, warum ein solches Vorgehen überhaupt im Gesetz vorgesehen ist.
Zum Hintergrund: Vielen Menschen ist klar, dass Bankenpleiten ein enormes gesamtwirtschaftliches Risiko bedeuten. Vielfach wird jedoch übersehen, dass auch in Lebensversicherungen hohe Summen an Kundengeldern investiert sind.
Bei der Insolvenz einer großen Versicherung oder einer Schieflage eines Teils der Branche, gibt es keine Institution, die eine Krise der gesamten Volkswirtschaft abwenden könnte. Aus diesem Grund hat die BaFin Befugnisse, die zwar zum Nachteil der Versicherten sind, die Unternehmen aufgrund ihrer Stellung jedoch schützen.
Sie möchten Ihr Risiko reduzieren?
Sie wissen nun, dass die BaFin aus nachvollziehbaren Gründen das Wohl der Versicherung über die Ansprüche der Versicherten stellen kann. Als Kundin oder Kunde können Sie jedoch nur sehr schwer einschätzen, ob Ihre Versicherung stabil aufgestellt ist.
Sollten Sie eine Lebensversicherung besitzen, ist es daher ratsam, wenn Sie ehrlich hinterfragen, ob Sie mit dem Vertrag noch Ihre gesetzten Ziele erreichen und ob Sie das Risiko eines Auszahlungsstopps ausgleichen könnten.
Eine Abwicklung der Lebensversicherung kann Sie in die Lage versetzen, wieder selbst über Ihre finanzielle Absicherung zu entscheiden. Sie müssen nicht länger darauf hoffen, dass der Paragraph 314 niemals zu einer Gefahr für Ihre Planungen wird und können selbst entscheiden, wie Sie Ihr Kapital anlegen.
Informieren Sie sich auf unserer Webseite über Ihre Optionen und kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen haben.